Heimkosten

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Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten, die sogenannten Leistungen der vollstationären Pflege sowie den Leistungszuschlag nach § 43c. Das Heimentgeld ist vom Bewohner zu zahlen.

Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Seit dem 1. Januar 2022 erhalten vollstationär versorgte Heimbewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 von den Pflegekassen einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Monate, für die Pflegebedürftige vollstationäre Leistungen nach §43 SGB XI erhalten haben. Durch den Zuschuss reduziert sich der Eigenanteil für die betroffenen Heimbewohner/innen.

Die Leistungszuschläge, die die Pflegeversicherung nach § 43 c SGB XI für Pflegebedürftige ab dem Pfleggrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt, werden erhöht. Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege:

  • Bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten 15%

  • Bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monaten 30%

  • Bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monaten 50%

  • Bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten 75%

Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Seit dem 1. Januar 2022 erhalten vollstationär versorgte Heimbewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 von den Pflegekassen einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Monate, für die Pflegebedürftige vollstationäre Leistungen nach §43 SGB XI erhalten haben. Durch den Zuschuss reduziert sich der Eigenanteil für die betroffenen Heimbewohner/innen.

Die Leistungszuschläge, die die Pflegeversicherung nach § 43 c SGB XI für Pflegebedürftige ab dem Pfleggrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt, werden erhöht. Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege:

  • Bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten 15%

  • Bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monaten 30%

  • Bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monaten 50%

  • Bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten 75%

(Quelle: DAK, Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI)

Pflegegrad 1

Pflege pro Tag:     53,14 €

Unterkunft:         15,79 €

Verpflegung:        10,52 €

Investitionskosten: 15,28 €


Gesamtkosten/Tag:   94,73 €

Heimentgelt:        94,73 € * 30,42 Tage = 2.999,11 €/monatl.

Beitrag der Pflegekasse: 131,00 €/monatl.

Pflegegrad 2

Pflege pro Tag:     72,55 €

Unterkunft:         15,79 €

Verpflegung:        10,52 €

Investitionskosten: 15,28 €


Gesamtkosten/Tag:  114,14 €

Heimentgelt abzgl. Leistungszuschlag nach § 43c: => 2.784,65 €/monatl.

Beitrag der Pflegekasse: 805,00 €/monatl.

Pflegegrad 3

Pflege pro Tag:     89,45 €

Unterkunft:         15,79 €

Verpflegung:        10,52 €

Investitionskosten: 15,28 €


Gesamtkosten/Tag:  131,04 €

Heimentgelt abzgl. Leistungszuschlag nach § 43c: => 2.784,65 €/monatl.

Beitrag der Pflegekasse: 1319,00 €/monatl.

Pflegegrad 4

Pflege pro Tag:    107,07 €

Unterkunft:         15,79 €

Verpflegung:        10,52 €

Investitionskosten: 15,28 €


Gesamtkosten/Tag:  148,66 €

Heimentgelt abzgl. dem Leistungszuschlag nach § 43c: => 2.784,65 €/monatl.

Beitrag der Pflegekasse: 1855,00 €/monatl.

Pflegegrad 5

Pflege pro Tag:    114,99 €

Unterkunft:         15,79 €

Verpflegung:        10,52 €

Investitionskosten: 15,28 €


Gesamtkosten/Tag:   156,58 €

Heimentgelt abzgl. Leistungszuschlag nach § 43c: => 2.784,65 €/monatl.

Beitrag der Pflegekasse: 2096,00 €/monatl.

Im folgendem Rechenbeispiel wird die "Pflege pro Tag" aufgeschlüsselt nach ihren Bestandteilen des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil pro Tag (EEE) und der zuzüglichen Ausbildungsumlage pro Tag:

  • Die EEE beträgt pro Tag 46,09 €.

  • Die Ausbildungsumlage beläuft sich pro Tag auf 3,86 €.

Die Investitionskosten für Selbstzahler (§ 82, Abs. 4, SGB XI) betragen pro Tag 15,28 €.
Werden diese von den Sozialhilfeträgern übernommen, reduziert sich der Betrag (§ 75, Abs. 3, SGB XII) pro Tag auf 13,00 €.

Rechenbeispiel
Berechnung für das zu zahlende Heimentgelt pro Monat in den Pflegegraden 2 bis 5

EEE:                46,09 € * 30,42 Tage = 1402,06 €

Ausbildungsumlage:   3,86 € * 30,42 Tage =  117,42 €

Unterkunft:         15,79 € * 30,42 Tage =  480,33 €

Verpflegung:        10,52 € * 30,42 Tage =  320,02 €

Investitionskosten: 15,28 € * 30,42 Tage =  464,82 €


Heimentgelt abzgl. Zuschlag nach § 43c:   2.784,65 €/monatl.

Pflegesatzvereinbarung zum Stand von 2025

06062/608803    info@seniorenpflegeheim-wildpark.de    FAX 06062/60 86 68 1

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