Heimkosten

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Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten, die sogenannten Leistungen der vollstationären Pflege sowie den Leistungszuschlag nach § 43c. Das Heimentgeld ist vom Bewohner zu zahlen.

Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI

Seit dem 1. Januar 2022 erhalten vollstationär versorgte Heimbewohner/innen der Pflegegrade 2 bis 5 von den Pflegekassen einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Die Leistungszuschläge, die die Pflegeversicherung nach § 43 c SGB XI für Pflegebedürftige ab dem Pfleggrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt, werden erhöht. Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege:

  • Bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten 15%

  • Bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monaten 30%

  • Bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monaten 50%

  • Bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten 75%

(Quelle: DAK, Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI)

Pfegegrad 1

Pflege pro Tag:              55,03 €

Unterkunft:                  16,29 €

Verpflegung:                 10,86 €

Investitionskosten:          15,28 €

Ausbildungsumlage - Zuschlag: 4,36 €


Gesamtkosten/Tag:           101,82 €

Heimentgelt pro Monat: 101,82 € * 30,42 Tage = 3.097,36 €

Abzgl. Beitrag der Pflegekasse: 131,00 €/monatl.

Abzgl. dem Leistungszuschlag nach § 43c

Pfegegrad 2

Pflege pro Tag:              75,54 €

Unterkunft:                  16,29 €

Verpflegung:                 10,86 €

Investitionskosten:          15,28 €

Ausbildungsumlage - Zuschlag: 4,36 €


Gesamtkosten/Tag:           122,33 €

Heimentgelt pro Monat: 122,33 € * 30,42 Tage = 3.721,28 €

Abzgl. Beitrag der Pflegekasse: 805,00 €/monatl.

Abzgl. dem Leistungszuschlag nach § 43c

Pfegegrad 3

Pflege pro Tag:              92,44 €

Unterkunft:                  16,29 €

Verpflegung:                 10,86 €

Investitionskosten:          15,28 €

Ausbildungsumlage - Zuschlag: 4,36 €


Gesamtkosten/Tag:           139,23 €

Heimentgelt pro Monat: 139,23 € * 30,42 Tage = 4.235,38 €

Abzgl. Beitrag der Pflegekasse: 1319,00 €/monatl.

Abzgl. dem Leistungszuschlag nach § 43c

Pfegegrad 4

Pflege pro Tag:             110,06 €

Unterkunft:                  16,29 €

Verpflegung:                 10,86 €

Investitionskosten:          15,28 €

Ausbildungsumlage - Zuschlag: 4,36 €


Gesamtkosten/Tag:           156,85 €

Heimentgelt pro Monat: 156,85 € * 30,42 Tage = 4.771,38 €

Abzgl. Beitrag der Pflegekasse: 1855,00 €/monatl.

Abzgl. dem Leistungszuschlag nach § 43c

Pfegegrad 5

Pflege pro Tag:             117,98 €

Unterkunft:                  16,29 €

Verpflegung:                 10,86 €

Investitionskosten:          15,28 €

Ausbildungsumlage - Zuschlag: 4,36 €


Gesamtkosten/Tag:           164,77 €

Heimentgelt pro Monat: 101,82 € * 30,42 Tage = 5.012,30 €

Abzgl. Beitrag der Pflegekasse: 2096,00 €/monatl.

Abzgl. dem Leistungszuschlag nach § 43c

Rechenbeispiel

Im folgendem Rechenbeispiel wird die "Pflege pro Tag" aufgeschlüsselt nach ihren Bestandteilen des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil pro Tag (EEE) und der zuzüglichen Ausbildungsumlage pro Tag.

  • Die EEE beträgt pro Tag 49,08 €.

  • Die Ausbildungsumlage beläuft sich pro Tag auf 4,36 €, pro Monat auf 132,63 €.

Die Investitionskosten für Selbstzahler (§ 82, Abs. 4, SGB XI) betragen pro Tag 15,28 €.
Werden diese von den Sozialhilfeträgern übernommen, reduziert sich der Betrag (§ 75, Abs. 3, SGB XII) pro Tag auf 13,00 €. 

EEE:                49,08 € * 30,42 Tage = 1493,01 €

Ausbildungsumlage:   4,36 € * 30,42 Tage =  132,63 €

Unterkunft:         16,29 € * 30,42 Tage =  495,54 €

Verpflegung:        10,86 € * 30,42 Tage =  330,36 €

Investitionskosten: 15,28 € * 30,42 Tage =  464,82 €


Heimentgelt pro Monat: 2.916,36 €

Abzgl. dem Leistungszuschlag nach § 43c

Pflegesatzvereinbarung zum Stand von 2026

FAX 06062/60 86 68 1